Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge und sonstige Leistungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen unserer Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird von uns ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische oder mündliche Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden.


2. Vertragsabschluss
1) Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Vereinbarungen und Bestellungen, mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unsererseits werden erst mit Zugang der entsprechenden Auftragsbestätigung oder des Lieferscheins verbindlich.
2) Alle Angaben von uns oder unseren Zulieferern wie technische Daten, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen, Zeichnungen, Maße und Gewichte und Bezugnahmen auf Normen in allen Dokumenten sind für uns unverbindlich und stellen weder eine Zusicherung von Eigenschaften noch eine Beschaffenheitsgarantie dar. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum und unterliegen unserem Urheberrecht. Vor Ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen Zustimmung. Von uns genannte Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich.
3) Die von uns angegebenen Preise sind immer in Euro und netto ohne Umsatzsteuer. Sie gelten ab Werk, zuzüglich Umsatzsteuer und schließen Aufstellungs-, Inbetriebnahme- und Montagekosten sowie evtl. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherungskosten nicht ein. Sie sind auf der Basis der am Tage unserer Angebotsabgabe geltenden Lohn-, Material und sonstigen Kosten errechnet. Bei Preisänderungen unserer Vorlieferanten, von Lohn- oder Materialkosten, oder von Roh- Hilfs- und Betriebsstoffen behalten wir uns Preisberichtigungen vor. Unsere Preise sind rein netto ohne gesetzliche Umsatzsteuer, diese wird entsprechend dem jeweils gültigen Ust.-Satz separat ausgewiesen und berechnet.


3. Lieferung
1) Unsere Lieferzeit rechnet sich ab Datum unserer Bestellungsannahme. Der Beginn der Lieferzeit setzt den Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Unterlagen, wie erforderliche Genehmigungen, Freigaben, Klarstellung und Genehmigung der Pläne, Einhaltung aller sonstigen Verpflichtungen sowie die Übereinstimmung in allen technischen Fragen, deren Klärung sich die Parteien bei Vertragsabschluss vorbehalten, voraus. Ebenso setzt es eine Einhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen und -Verpflichtungen aus bestehender Geschäftsverbindung voraus. Eine Lieferung gegen Rechnung setzt immer eine positive Beurteilung unseres Warenkreditversicherers voraus. Wir behalten uns ausschließlich eine Lieferung bei negativer Kreditauskunft vor. Der Geschäftspartner stimmt ausdrücklich einer Weitergabe seiner Daten an Auskunfteien und Kreditversicherer zu.
2) Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über mit der Ankunft des Fahrzeugs vor der Lieferanschrift zu ebener Erde bzw. an der Stelle, die mit dem Fahrzeug zumutbar erreichbar ist. Unser Kunde ist verpflichtet, soweit dies technisch erforderlich ist, die zum Abladen erforderlichen Gerätschaften oder Mitarbeiter zu stellen.
3) Teillieferungen sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zulässig. Sie gelten als selbstständige Lieferungen.
4) Die Lieferung unserer Ware ist vom Kunden unverzüglich bei Empfang auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Mängelfreiheit zu prüfen und zu bestätigen.
5) Unsere Lieferungen stehen unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Warenversorgung durch unsere Zulieferer.
6) Wir sind berechtigt, zu Lasten des Kunden eine Transport- und Bruchversicherung abzuschließen und eine Transportsicherungspauschale zu berechnen. Dies kann auch auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden erfolgen.


4. Gewährleistung
1) Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Ablieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Überprüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind unverzüglich nach der Entdeckung, spätestens vor Ablauf der vereinbarten oder gesetzlichen Verjährungsfrist schriftlich anzuzeigen. Mangelhafte Waren sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten bzw. uns auf Verlangen zuzusenden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt alle Gewährleistungsansprüche uns gegenüber aus. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
2) Die Bezugnahme auf EN- oder DIN-Normen beinhaltet nur die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Garantieübernahme.
3) Für die Mängel der Ware leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

5. Rücknahme
Da es sich bei unseren Waren um individuell nach Kundenwunsch gefertigte Produkte handelt, ist eine Rücknahme grundsätzlich ausgeschlossen.

6. Stornierungen durch den Kunden
Der Kunde hat das Recht, den Auftrag gemäß den folgenden Bedingungen zu stornieren:
1)    Bei Stornierungen wird eine angemessene Stornierungsgebühr in Höhe von mindestens 10 % des vereinbarten netto Gesamtbetrags erhoben. Höhere Stornierungsgebühren können bei entstandenen Kosten seitens des Lieferanten auf Nachweis in Rechnung gestellt werden. 
2)    Eventuell geleistete Anzahlungen werden entsprechend verrechnet. 
3)    Stornierungen durch den Kunden müssen schriftlich per Einschreiben oder E-Mail an den Lieferanten erfolgen. 
4)    Die Stornierung gilt als wirksam, sobald eine schriftliche Bestätigung seitens des Lieferanten erfolgt ist. 


7. Stornierung durch den Lieferanten
1)    Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Auftrag aus wichtigen Gründen zu stornieren, insbesondere aber nicht ausschließlich, wenn: 
-    Unvorhergesehene Umstände eintreten, die die Durchführung des Auftrags unmöglich machen oder erheblich beeinträchtigen,
-    Der Kunde seine Zahlungsverpflichtung nicht fristgerecht erfüllt,
-    Der Kunde gegen wesentliche Vertragsbestimmungen verstößt. 
2)    Im Falle einer Stornierung durch den Lieferanten wird der gezahlte Betrag, abzüglich bereits erbrachter Leistungen, zurückerstattet. 

8. Annahmeverzug
1)    Durch ein vom Kunde zu vertretenden Annahmeverzug und sonstige durch den Kunden zu vertretenden Gründen, die zu einer verzögerten Abnahme der Leistung führen , behält sich der Lieferant das Recht vor, die entstandenen Mehrkosten sowie Lagerkosten in Rechnung zu stellen.

9. Haftungsbeschränkungen
1) Wegen Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung, haften wir – auch für unsere gesetzlichen Vertreter, Erfüllungs- bzw. Verrichtungshilfen – nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, beschränkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden.
2) Diese Beschränkungen gelten nicht bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird, in Fällen zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Schäden des Lebens, des Körpers und der Gesundheit und auch dann nicht, wenn und soweit wir Mängel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln der Beweislast bleiben hiervon unberührt.
3) Die Verjährungsfrist für Mängelgewährleistungsansprüche richtet sich nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches. In den Fällen der Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut zu laufen.​​​​​​​


10. Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug
1) Unsere Rechnungen sind rein netto und sofort zur Zahlung fällig. Bei Sonderanfertigungen behalten wir es uns vor bei Bedarf Abschlagsrechnungen zu stellen.
2) Soweit Skonto gewährt wurde, ist für die Rechtzeitigkeit der Zahlung nicht die Absendung, sondern das Datum des Zahlungseingangs maßgebend. Skonto kann nur in Anspruch genommen werden, sofern alle bis dahin fälligen Rechnungen beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Nettobetrag nach Abzug von Rabatten, Fracht, Dienstleistungen usw. maßgeblich.
3) Ein Zurückbehaltungsrecht und eine Aufrechnungsbefugnis stehen dem Kunden nur zu, wenn sie sich aus demselben Rechtsgeschäft herleiten, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
4) Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung und sonstigen vertragswidrigen Verhalten unseres Kunden können wir von allen Verträgen zurücktreten und Schadenersatz verlangen, unseren Eigentumsvorbehalt geltend machen, gelieferte Ware in Besitz nehmen, Sicherheiten fordern, gestellte Sicherheiten verwerten, alle ausstehenden Forderungen fällig stellen und noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung ausführen. Wir können Daten an berechtigte Dritte weitergeben sowie weitere Verzugsschäden einschließlich der Verzugszinsen geltend machen.


11. Eigentumsvorbehalt
1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Verarbeitung und Montage erfolgen stets für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Wird vom Besteller unsere Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen verbunden, so überträgt der Besteller auf uns das Miteigentum im Verhältnis des Wertes der miteinander verbundenen Sachen zum Zeitpunkt ihrer Verbindung.
2) Unser Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sowie die Vereinbarung von Abtretungsverboten sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf der Verarbeitung oder aus einem anderen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in vollem Umfang an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, uns seine Abnehmer zu benennen, ihnen die Abtretung mitzuteilen, uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen. Unsere sämtlichen Eigentumsvorbehaltsrechte erlöschen auch dann nicht, wenn von uns stammende Ware von einem anderen Käufer erworben wird, solange dieser die Ware nicht bei uns bezahlt hat. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. 

12. Schlussbestimmungen
1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
2) Unsere Datenschutzbestimmungen können Sie auf unserer Website unter www.modulhouse.de abrufen.
3) Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandort, bei Abholung der jeweilige Abholort. Bei Streckengeschäften gilt als Erfüllungsort der Ort, von dem aus die Ware an den Kunden versandt wird.
4) Der Gerichtsstand bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Ist der Kunde Kaufmann nach Handelsgesetzbuch oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz unseres Unternehmens Gerichtsstand für alles sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
5) Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahekommt.


Stand: September 2023